Wegen Drogenmissbrauch zur MPU
Ab wann macht man sich strafbar?
Da Selbstschädigung im Deutschen Strafrecht nicht strafbar ist, ist auch der Konsum von Betäubungsmitteln nicht verboten. Man kann also Drogen konsumieren, ohne Sich selbst Strafbar zu machen. Diese Tatsache wird sowohl von Richtern als auch von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes anerkannt. Deswegen kann nur wegen eines positiven Drogentestes nicht auf eine Strafbare Handlung geschlossen werden.
Wird man aber beim Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss erwischt, kommt
es in der Regel zu einem Eintrag in die Führerscheindatei, ungefähr mit dem
folgendem Wortlaut: „Drogenkonsument: Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver
Substanzen“. Hat der Autofahrer zwei solcher Einträge in seiner Führerscheindatei,
wird er eine Aufforderung der Verwaltungsbehörde erhalten, ein Drogenscreening an
ihm durchführen zu lassen. Das ist darin begründet, dass man Drogenkonsumenten
richtiges, verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr abspricht.
Legale und Illegale Drogen
In der Bundesrepublik Deutschland wird zunächst zwischen legalen und illegalen
Drogen unterschieden. Alkohol und Tabak gehören zu den legalen Drogen, die
freiverkäuflich sind, jedoch an Altersbeschränkungen gebunden sind. Zu den illegalen
Drogen gehören LSD, Kokain, Heroin, Marihuana und andere. Ob es sich um harte
oder weiche Drogen handelt, ist auf deren Wirkungsweise zurückzuführen.
Marihuana beispielsweise gehört zu den weichen Drogen; es macht müde und
verzögert die Wahrnehmung. Erst bei einer THC-Menge von mehr als einem
Nanogramm spricht man hier von einer Straftat. Das ist darin begründet, dass zum
einem Marihuana-Konsum nicht grundsätzlich verboten ist und zweitens die
Fahrtüchtigkeit erst ab einem Nanogramm gemindert wird.
Wegen Drogenmissbrauchs zur MPU
Wurden Sie wegen Drogenmissbrauchs zur MPU vorgeladen, so sollten Sie dem Prüfer möglichst glaubhaft zeigen können, dass Sie nicht Drogenabhängig sind.
Wie kann ich also dem Prüfer weiß machen, dass ich nicht Drogenabhängig bin?
Sie sollten die Suchterkrankung wiederlegen können, in dem Sie eine Teilnahme an einer Suchttherapie nachweisen können, oder auch mittels einer Haaranalyse, oder regelmäßiger Urinkontrollen. Wurden Sie ohne den Tatbestand einer Drogenkonsumierung am Steuer, mit dem Konsum von Drogen konfrontiert, so sollten Sie im Rahmen der MPU eine sechsmonatige Abstinenz durch regelmäßige Urin- und Blutkontrollen belegen können. Können Sie das nicht, so wird das Ergebnis der MPU negativ ausfallen, denn man konnte Ihnen nicht nachweisen, dass Sie nicht Drogenabhängig sind.
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